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Spenden

Die Stiftung Hauterive ist für jede Unterstützung zur Erhaltung und Restauration des architektonischen Erbes der Abtei dankbar

IBAN

CH14 0076 8250 1107 9830 6

In ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Einrichtung ist die Stiftung Hauterive berechtigt, zu gewissen Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreite Legate und Schenkungen anzunehmen.
Gemäss dem gegenwärtig geltenden Recht im Kanton Freiburg (Art. 34a DstG) können Spenden zugunsten der Stiftung Hauterive ganz oder teilweise vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Für weitere Auskünfte können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Benützen Sie dazu das Formular, das sie
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