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Die Stiftung Hauterive

Im Jahre 1966 unter der Aufsicht des Grossen Rates des Kantons Freiburg gegründet, ist die Stiftung Hauterive eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie ist Besitzerin des Landes und der Gebäude, die sie den Mönchen von Hauterive gratis zur Verfügung stellt, um ihnen ein Leben der Hingabe an Gott zu ermöglichen.

Als solche kümmert sich die Stiftung um die Erhaltung und Restauration des architektonischen Erbes, welches als nationales Kulturgut klassiert ist. Auf diese Weise befreit sie die Gemeinschaft der Mönche von einer belastenden Aufgabe, die sie selber finanziell nicht sichern könnte.

Der Stiftungsrat

Zum fünfköpfigen Stiftungsrat gehören ein Delegierter des Kantons, zwei Mönche (darunter der Abt), sowievon Amtes wegen der Vorsteher des kantonalen Amtesfür Kulturgüter und der Präsident der Vereinigung der Freunde von Hauterive.

Um seine Aufgabe korrekt auszuführen zu können, macht sich der Stiftungsrat die Dienste eines Architekten und verschiedener Experten zunutze, welche die Qualität der vielfältigen und oft heiklen Interventionen garantieren.

Die rechtliche Struktur

Die rechtliche Struktur der (steuerbefreiten) Stiftungerlaubt ihr,Schenkungen und Erbschaften anzunehmen. Hinzu kommen Subventionen des Bundes und des Kantons, die es der Stiftung ermöglichen, ihren verschiedenen Verpflichtungen nachzukommen.